Ablauf in Kürze

Erstkontakt und Erstgespräch: Wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Sie schildern Ihr Anliegen; ich erläutere ruhig und transparent, wie ich vorgehe. Probatorik (bis zu 4 Sitzungen): Diese Sitzungen dienen der Diagnostik, der psychodynamischen Einordnung und der gemeinsamen Therapieplanung. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie die Behandlung beginnen möchten – in der Regel zeitnah möglich. Therapierahmen: Die Behandlung erfolgt als Einzelgespräch zwischen Therapeutin und Patient:in, 50 Minuten, i. d. R. wöchentlich. Häufigkeit und Dauer richten sich nach Ihrem Anliegen. Ob Kurzzeit (12–24 Sitzungen) oder Langzeit (zunächst 60, verlängerbar bis 100 Stunden) passend ist, klären wir in der Probatorik.

Kosten & Abrechnung

Private Krankenversicherung und Beihilfe: In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung inklusive Diagnostik. Häufig sind Erstgespräch und probatorische Sitzungen bereits abgedeckt – teils ohne vorherige Genehmigung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und orientiert sich an den geltenden Abrechnungsempfehlungen (Stand: 01.07.2024). Umfang und Erstattungsbetrag hängen von Ihrem Vertrag/Tarif ab; bitte klären Sie die Konditionen vor Therapiebeginn mit Ihrem Versicherer. Je nach Tarif kann ein Eigenanteil entstehen. Selbstzahler:innen: Sie können die Therapie auch selbst finanzieren – ohne weitere Formalitäten. Die Vergütung erfolgt nach GOP; Honorar und Modalitäten erläutere ich transparent zu Beginn. Gesetzliche Krankenkassen (GKV): Eine Behandlung über die GKV (inkl. Kostenerstattung) biete ich nicht an.

Organisatorisches

Schweigepflicht: Ihre Angaben unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Absageregelung: Reservierte Termine sind für Sie freigehalten. Bitte sagen Sie rechtzeitig ab; die genauen Bedingungen erhalten Sie zu Beginn schriftlich.